Erbrecht

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Schwerpunkt Erbrecht

Aufgrund meiner beratenden Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich und Erfahrung im gerichtlichen Verfahren sowie des Erwerbs der theoretischen Kenntnisse des Fachanwalts für Erbrecht im Jahr 2014 beantworte ich Ihre Fragen sowohl vor als auch nach dem Erbfall. Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen gehört genauso zu meinen Aufgaben wie auch die Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs.

Die beratende Tätigkeit im Erbrecht setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus, da sehr persönliche Themen angesprochen werden. Hierbei ist ein einfühlsames Vorgehen unerlässlich und Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. In einem ersten, ausführlichen Gespräch kläre ich Ihre persönliche Situation und suche umgehend nach konkreten und individuellen Lösungsansätzen.


Über den Tod zu sprechen ist für viele Menschen schwierig. Oft wird das Gespräch in Familien hierüber nicht rechtzeitig gesucht, so dass beim Eintritt des Todesfalls nicht nur die Trauer von Hinterbliebenen zu meistern ist, sondern auch Enttäuschungen und nicht erfüllte Erwartungen.


Unklare, widersprüchlich Testamente führen immer wieder zu Auseinandersetzungen, unter denen Familien auseinanderbrechen können. Immer wieder unberücksichtigt sind die im Zuge von zum Beispiel Patchwork-Familien entstehenden neuen Konstellationen und Bedürfnisse.


Sorgfältig vorbereitete Testamente, lebzeitige Verfügungen und Erbverträge tragen maßgeblich dazu bei, dass gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können. Hierbei berate ich und unterstütze Sie zuverlässig.


Ebenso wichtig ist die Beratung im Hinblick auf die Errichtung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Auch hier stehe ich Ihnen beratend zur Seite.

Tätigkeiten im Erbrecht vor dem Erbfall


  • Testamentserrichtung
  • Übertragung unter Lebenden, vorweggenommene Erbfolge
  • Errichtung / Gestaltung von Erbverträgen
  • Vermächtnis
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • Teilungsanordnungen



Tätigkeiten im Erbrecht nach dem Erbfall


  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Auslegung von Testamenten
  • Anfechtung von Testamenten
  • Erbannahme und Ausschlagung
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
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